Themenfeld Ein- & Auswanderung: Migration in die digitale Zukunft

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Ein- & Auswanderung

Visumantrag, Verpflichtungserklärung, Aufenthaltstitel oder Einbürgerung: Das Themenfeld arbeitet an der nutzerfreundlichen Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Bereich Migration.

Auf einen Blick: das Themenfeld Ein-& Auswanderung

Federführendes Bundesressort
  • Auswärtiges Amt (AA)
  • Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Federführendes Bundesland
  • Brandenburg
Umsetzende Bundesländer
  • Brandenburg
  • Nordrhein-Westfalen
  • Hessen
Weitere Projektpartner
  • Fachministerien und IT-Dienstleister u. a. in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern
  • Bundesweite Pilotkommunen, u. a. Landkreis Teltow-Fläming, Landkreis Elbe-Elster, Landeshauptstadt Potsdam, Stadt Brandenburg an der Havel, Stadt Offenbach, Landeshauptstadt Wiesbaden, Stadt Bielefeld, Stadt Köln, Stadt Münster, Landkreis Starnberg, Stadt Kempten (Allgäu), Landkreis Aurich, Stadt Bielefeld, Stadt Düren
Lebenslagen/ Unternehmenslagen
  • Einwanderung
  • Auswanderung
Umsetzungsprojekte
  • Aufenthalt
    • Aufenthaltstitel (Brandenburg)
    • Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen (Brandenburg)
  • Beschäftigungserlaubnis (Brandenburg)
  • Einbürgerung (Nordrhein-Westfalen)
  • Verpflichtungserklärung (Hessen)

Das Themenfeld richtet sich im Programmbereich Föderal an Ausländerinnen und Ausländer, die nach Deutschland kommen und hier leben, sowie an Ausländerinnen, Ausländer und Deutsche, die Deutschland verlassen. Die OZG-Leistungen sind auf zwei Lebenslagen (Einwanderung und Auswanderung) verteilt, die primär das Aufenthaltsrecht, das Freizügigkeitsrecht und das Staatsangehörigkeitsrecht betreffen. Die Leistungen reichen von der Beantragung eines Aufenthaltstitels bis hin zum Antrag auf Einbürgerung. Auch umfasst das Themenfeld mit der Verpflichtungserklärung eine Leistung, die deutsche und ausländische Staatsangehörige beantragen und abgeben können, um die Kosten des Aufenthalts für einen Gast aus einem Nicht-EU-Staat zu übernehmen. Der Vollzug von Leistungen des Themenfeldes obliegt überwiegend den Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörden.

Ziele und Umsetzungsfortschritt im Themenfeld

Den oftmals ersten Kontakt von Ausländerinnen und Ausländern mit der deutschen Verwaltung digital, nutzerfreundlich und intuitiv zu gestalten, ist ein erklärtes Ziel des Themenfeldes Ein- & Auswanderung. So soll die "Nutzerreise Fachkräfteeinwanderung" im Inland möglichst einfach, schnell und digital erfolgen.

Viele der Verwaltungsleistungen im Themenfeld richten sich an unterschiedlichste Nutzergruppen wie zum Beispiel hoch qualifizierte Fachkräfte und Akademikerinnen oder Akademiker, anerkannte Flüchtlinge sowie ausländische Studierende oder Auszubildende – sowohl aus der EU als auch weltweit. Um nutzerfreundliche Lösungen für die verschiedenen Bedürfnisse zu entwickeln, werden die Nutzergruppen aktiv in die Gestaltung der Onlineservices eingebunden.

Schaubild zum Ist-Prozess der Einbürgerung, das während des Workshops an einem Whiteboard erarbeitet wurde. Schaubild zum Ist-Prozess der Einbürgerung, das während des Workshops an einem Whiteboard erarbeitet wurde. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMI Digitalisierungsworkshop zum Ist-Prozess der Einbürgerung

Ein zentraler Bestandteil der Arbeit im Themenfeld ist die Entwicklung nachnutzbarer Lösungen für andere Bundesländer nach dem Prinzip "Einer für Alle" (EfA). Im Themenfeld Ein- & Auswanderung haben sich in diesem Rahmen Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Hessen dazu bereit erklärt, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren und diese allen anderen Bundesländern zur Nachnutzung anzubieten. Daher wurde und wird bei der Entwicklung von Onlinediensten viel Wert auf die frühzeitige und regelmäßige Einbindung verschiedener Interessensgruppen – von der kommunalen Ausländerbehörde über die Landesministerien und IT-Dienstleister bis zum Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und zum Auswärtigen Amt (AA) – gelegt, um heterogene Ausgangslagen und spezifische Anforderungen zu berücksichtigen.

Mittlerweile sind bereits vier Onlinedienste des Themenfelds live und werden in die Kommunen des umsetzenden Bundeslandes ausgerollt. Für drei Onlinedienste findet derzeit der Anschluss von Pilotkommunen in den nachnutzenden Bundesländern statt. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Pilotierungsphase wird der flächendeckende Anschluss vorbereitet und weiter vorangetrieben.

Highlight I: Visa-Navigator und Beta-Version des Auslandsportals

Seit März 2020 unterstützt der Visa-Navigator, abrufbar unter https://visa.diplo.de, potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller bei der Auswahl der passenden Visakategorie. Neben Deutsch und Englisch ist das Angebot momentan in fünf weiteren Sprachen verfügbar. Das Informationsangebot wurde im Rahmen der Digitalisierung des Visumantrags entwickelt. Leitfragen helfen beim Weg zum richtigen Antragsformular, außerdem stehen Informationen über die wichtigsten Visa-Voraussetzungen bereit. Der Fragenkatalog ist leicht verständlich, um Menschen unterschiedlicher Bildungsniveaus durch komplexe Rechtslagen zu führen. Das Angebot soll auch den Verwaltungsaufwand für die deutschen Botschaften und Auslandsvertretungen verringern und die Zahl unvollständiger Anträge sowie zeitaufwendige Rückfragen reduzieren.

Der Visa-Navigator ist der erste Schritt hin zu einem vollständig onlinebasierten Verfahren. Der digitale Visumantrag soll über das Auslandsportal erfolgen, das in enger Abstimmung mit den beteiligten Innenbehörden von Bund und Ländern entwickelt wird. Aktuell ist unter https://digital.diplo.de eine Beta-Version des Auslandsportals online. Der Visa-Navigator wird in das Auslandsportal integriert. Künftig informiert das Auslandsportal über das gesamte konsularische Dienstleistungsangebot der Auslandsvertretungen.

Highlight II: Onlinedienst "Aufenthaltstitel"

Auf Grundlage des gleichnamigen Digitalisierungslabors entwickelten die Themenfeldpartner zunächst eine Startversion für den Onlinedienst "Aufenthaltstitel". Das sogenannte „Minimum Viable Product“ (MVP) ging bereits am 3. Dezember 2020 online. Mittlerweile ist der Dienst bereits in zahlreichen Behörden online und eine Vielzahl weiterer Behörden befindet sich deutschlandweit im Rolloutprozess. Nutzerfreundlichkeit stand bei der Entwicklung im Vordergrund: Neben einer englischen Sprachversion gibt es eine übersichtliche und klare Nutzerführung durch den Antragsprozess, vielfältige Validierungen zur Prüfung der Eingaben und umfangreiche Hinweis- und Erläuterungstexte.

Der Onlinedienst wird basierend auf Feedback aus den Ausländerbehörden und aus Nutzerinterviews sukzessive weiter verbessert und um neue Funktionen ergänzt. Da die Leistung nach dem EfA-Prinzip entwickelt wurde, soll sie im Verlauf des Jahres 2023 flächendeckend zur Verfügung stehen. Ein Großteil der Bundesländer hat bereits Interesse an der Nachnutzung des Angebots über den FIT-Store gezeigt.

Beispielhafter Screenshot aus dem Onlinedienst zur Beantragung eines Aufenthaltstitels eingebettet in die Homepage der Pilotkommune Landkreis Teltow-Fläming. Beispielhafter Screenshot aus dem Onlinedienst zur Beantragung eines Aufenthaltstitels eingebettet in die Homepage der Pilotkommune Landkreis Teltow-Fläming. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMI Beispielhafter Screenshot aus dem Onlinedienst zur Beantragung eines Aufenthaltstitels eingebettet in die Homepage der Pilotkommune Landkreis Teltow-Fläming.

Highlight III: Onlinedienst "Verpflichtungserklärung"

Die Umsetzung der digitalen Antragsstrecke der Verpflichtungserklärung wurde durch ein Digitalisierungslabor initiiert. Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Bürgerinnen und Bürger ermöglicht den Aufenthalt einer ausländischen Staatsbürgerin oder eines ausländischen Staatsbürgers in Deutschland, wenn diese Person selbst nicht über ausreichende Mittel zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts verfügt. Wenn der Verpflichtungsfall eintritt, übernimmt der Verpflichtungsgebende sämtliche anfallende Kosten für den Gast, die aus öffentlichen Mitteln entstanden sind. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Die Verpflichtungserklärung wird gegenüber der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung abgegeben.

Screenshot von Voraussetzungen zur Vorbereitung oder Abgabe einer Verpflichtungserklärung Quelle: HMdIS Voraussetzungen zur Vorbereitung oder Abgabe einer Verpflichtungserklärung

Bisher war die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ausschließlich durch Formulare und die persönliche Abgabe vor Ort möglich. Die digitale Antragsstrecke ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, die Verpflichtungserklärung online vorzubereiten beziehungsweise eine Abgabe online durchzuführen. Dies schließt die elektronische Authentifikation über ein Nutzerkonto sowie die Bezahlung der entstandenen Verwaltungsgebühr über ein ePayment-Verfahren ein.

Screenshot von Voraussetzungen zur Vorbereitung oder Abgabe einer Verpflichtungserklärung Quelle: HMdIS Voraussetzungen zur Vorbereitung oder Abgabe einer Verpflichtungserklärung

Die Entwicklung der Verpflichtungserklärung erfolgte durch ein Digitalisierungslabor. Die Verpflichtungserklärung ging im September 2020 in der Landeshauptstadt Wiesbaden und der Stadt Offenbach produktiv. Weitere Ausländerbehörden in Hessen konnten in 2021 erfolgreich live gehen. Seit November 2021 erfolgt der Flächenrollout in Hessen, welcher zum 31.12.2022 bereits mehr als 50 Prozent aller Ausländerbehörden des Landes abdeckt. Parallel wird der Onlinedienst in weiteren Bundesländern pilotiert und in den ersten Behörden ausgerollt. Aktuell erfolgt eine Erweiterung des Onlinedienstes durch Einbindung des ELSTER Unternehmenskontos (auch "Organisationskonto"), um eine Onlineabgabe für juristische Personen zu ermöglichen. Weiterhin werden Funktionen ergänzt und Anpassungen auf Grundlage des Feedbacks der Ausländerbehörden evaluiert.

Das Ziel ist es, dass die Verpflichtungserklärung als EfA-Leistung im Verlauf des Jahres 2023 flächendeckend in Deutschland zur Verfügung steht.

Highlight IV: Onlinedienst "Einbürgerung"

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine ausländische Staatsbürgerin oder ein ausländischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland über einen Einbürgerungsantrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Das OZG-Umsetzungsprojekt "Einbürgerung" digitalisiert diesen Antrag und bietet somit den Antragstellenden eine digitale Alternative zur analogen Antragstellung. Derzeit müssen Antragstellende in der Regel drei persönliche Termine bei der Einbürgerungsbehörde wahrnehmen. Mit der Digitalisierung des Einbürgerungsantrages sind nur noch zwei Vor-Ort-Termine nötig .

In einem gleichnamigen Digitalisierungslabor wurde zunächst das "Minimum Viable Product" (MVP) von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Bayern erarbeitet. Seit Mitte 2021 wird dieser bereits in den Pilotbehörden Bielefeld und Düren erfolgreich eingesetzt. Der Onlinedienst wird von den Antragsstellenden positiv aufgenommen: So werden in der Pilotbehörde Bielefeld inzwischen etwa 40 Prozent aller Anträge auf dem digitalen Weg eingereicht. Unter Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen wird nun der Flächenrollout in der Bundesrepublik vorbereitet und durchgeführt.

Antragstellende werden perspektivisch auf zwei Wegen die Einbürgerung in Deutschland digital beantragen können. Zum einen wird zurzeit eine zentrale Einstiegsseite konzipiert, in der die Antragstellenden ihre zuständige Einbürgerungsbehörde auswählen und direkt in das Formular weitergeleitet werden. Nach Authentifizierung (BundID, das Nutzerkonto des Bundes), Ausfüllen des Formulars und Bezahlen des Antrags (ePayBL) wird der Antrag an die zuständige Behörde weitergeleitet. Zum anderen können die Einbürgerungsbehörden das Formular zusätzlich zu der zentralen Einstiegsseite auch über ein HTML5-Snippet auf die eigene Internetpräsenz einbinden. 

Um die Erfolgsaussichten eines Einbürgerungsantrags bereits vorab zu prüfen, ist ein Quick-Check der Antragstellung vorgelagert. Hierbei erhalten die Antragstellenden auf Grundlage einiger Fragen eine erste Einschätzung, ob sie grundlegende Anforderungen an die Einbürgerung in Deutschland erfüllen. 

Das Themenfeld Ein- & Auswanderung erreichen Sie unter: tf-ea@ozg-umsetzung.de.

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