Für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen klingen bestimmte Verwaltungsleistungen oft ähnlich oder gleich – doch die Beantragung und Bearbeitung liegt häufig bei unterschiedlichen Behörden. Das ist für Laien oft nicht nachvollziehbar und soll sich im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ändern. Im Sinne der Nutzerorientierung wurden die OZG-Leistungen in Themenfelder eingeteilt. Damit sind sie nicht mehr nach Zuständigkeiten der Behörden gebündelt, sondern nach thematischem Zusammenhang. Durch diese Aufteilung lassen sich ähnliche Leistungen zusammenhängend digitalisieren, auch wenn sie in der Zuständigkeit bei unterschiedlichen Ressorts liegen.

Aufbau und Vorgehen der Themenfelder

Die OZG-Leistungen wurden in 14 Themenfelder unterteilt, die insgesamt 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen abbilden. Beispiele für die Themenfelder sind Umwelt, Gesundheit oder Arbeit & Ruhestand. Die einzelnen Themenfelder können Leistungen für Bürgerinnen und Bürger oder auch für Unternehmen enthalten. Als Beispiel für die weitere Einteilung nach Lebenslagen kann das Themenfeld Bildung dienen: Hier gibt es die Lebenslagen Berufsausbildung, Schule, Studium und Weiterbildung.

Außerdem bilden die Themenfelder die Grundlage für die arbeitsteilige Umsetzung des OZG. Die 14 Themenfelder sind verschiedenen Federführern zugeteilt: Mindestens ein Land und ein zuständiges Bundesressort haben als "Tandem" die Federführung einzelner Themenfelder inne, an denen auch kommunale Partner und gegebenenfalls weitere Länder beteiligt sind.

Dieses Bild stellt den im Artikel beschriebenen Prozess dar. Dieses Bild stellt den im Artikel beschriebenen Prozess dar. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Die 14 Themenfelder im OZG-Projekt

Bund und Länder teilen sich die Federführung

Die zentrale Steuerung der Themenfelder läuft über das Programmmanagement. So wird ein einheitliches Vorgehen sichergestellt. Die Federführerenden koordinieren die inhaltliche Arbeit in den Themenfeldern samt Themenfeldplanung und Digitalisierungslaboren.

Das jeweils federführende Bundesressort übernimmt die Koordination mit anderen Ressorts und Bundesbehörden und erhält dazu Unterstützung vom BMI. Das federführende Land ist insbesondere für die Koordination auf Länder- und Kommunalebene zuständig. Alle Beteiligten legen eine Ansprechperson für die Themenfeldplanung fest und stellen die notwendige Fachexpertise bereit.

Die Themenfelder der Digitalisierungsprojekte In den Themenfeldern arbeiten Fachleute an zukunftsfähigen Digitalisierungsprojekten

Themenfeldplanung: Klare Vorgaben für die Umsetzung

In der Themenfeldplanung legen die Beteiligten detaillierte Umsetzungspläne für die Entwicklung von OZG-Leistung fest. Aufgabe der Themenfelder ist es, die Umsetzungsprojekte zur Leistungsdigitalisierung zu steuern und die Nachnutzung der Leistungen zu organisieren. Fortschritte werden durch die Erfassung definierter Ergebnistypen und Steuerungsindikatoren gemessen. Eine vom Programmmanagement bereitgestellte Umsetzungscheckliste unterstützt die Themenfelder bei der Durchführung und Kontrolle der Gesamtumsetzung.  

Bei der Themenfeldplanung sollen auch effiziente Lösungen identifiziert und entwickelt werden. Das sind zum Beispiel sogenannte nachnutzbare Artefakte: Gemeinsame Standards, Services oder Schnittstellen, die auf andere Digitalisierungsprojekte des OZG übertragbar sind und von anderen Verwaltungspartnern genutzt werden können. Nachnutzbare Artefakte können Designs, Prozesse oder Datenfeld-Beschreibungen sein, die für den gesamten Portalverbund von Interesse sind.