FITKO (Föderale IT-Kooperation)

Typ: Artikel

Die FITKO ("Föderale IT-Kooperation") ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts in Trägerschaft aller Länder und des Bundes mit Sitz in Frankfurt am Main, welche im Auftrag des IT-Planungsrats die Digitalisierungsvorhaben der öffentlichen Verwaltung koordiniert und vernetzt. Rechtliche Grundlage hierfür ist der erste IT-Änderungsstaatsvertrag von 2019. Die wesentlichen Funktionen und Organe der FITKO sind in einem Gründungsbeschluss des IT-Planungsrates festgelegt.

Aufgaben

Die FITKO bündelt wichtige Kompetenzen und Ressourcen, um in enger Abstimmung mit dem IT-Planungsrat und in Zusammenarbeit mit anderen Akteurinnen und Akteuren die Digitalisierung der Verwaltung voranzubringen.

Koordination IT-Planungsrat

Die FITKO unterstützt den IT-Planungsrat und seine Gremien organisatorisch und strategisch. Sie koordiniert auch die Arbeit des IT-Planungsrates sowie seiner vorbereitenden und weiteren Gremien. Das umfasst neben dem Sitzungsmanagement und der Sicherstellung des Informationsaustausches zwischen allen Beteiligten auch die allgemeine Steuerung des IT-Planungsrates und seiner Themen, insbesondere die enge Vernetzung und Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Vorsitz.

OZG-Umsetzung

Zusammen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bildet die FITKO das OZG-Programmmanagement für das Digitalisierungsprogramm Föderal. Dabei liegt der Fokus der FITKO auf der Vernetzung der beteiligten Akteurinnen und Akteure und auf der Schaffung von Transparenz im gesamten Prozess.

IT-Architektur

Die FITKO erarbeitet ein föderales IT-Architekturmanagement und in Kooperation mit Bund und Ländern federführend eine föderale IT-Architektur.

Produkte & Projekte

Die FITKO koordiniert gebündelt die Produkte des IT-Planungsrates, unterstützt ihn bei der Umsetzung seiner Projekte und übernimmt für ausgewählte Projekte zudem die Projektleitung und die operative Umsetzungssteuerung, unter anderem für den FIT-Store und FIT-Connect.

Digitalisierungsbudget

Die FITKO bewirtschaftet das Digitalisierungsbudget. Mit diesem Budget sollen Projekte und Aktivitäten unterstützt werden, die der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf allen föderalen Ebenen zugutekommen. Damit leistet das Digitalisierungsbudget auch einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Finanzierung des Budgets erfolgt zu 35 Prozent durch den Bund und zu 65 Prozent durch die Länder und ist im IT-Staatsvertrag geregelt.