IT-Rat und CIO Board
Artikel
IT-Rat
Der IT-Rat ist das zentrale politisch-strategische Gremium der Bundesregierung zur Klärung übergreifender Themen der Digitalisierung. Er ist für die Steuerung der Informationstechnik in der Bundesverwaltung verantwortlich.
Ihm gehören vor allem die beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aller Bundesministerien an, die für Verwaltungsdigitalisierung und Informationstechnik zuständig sind. Das Gremium tagt unter dem Vorsitz des Chefs des Bundeskanzleramtes.
Regelmäßig wird im IT-Rat zum Stand der OZG-Umsetzung berichtet.
Weiteres und Beschlüsse
https://www.cio.bund.de/Web/DE/Politische-Aufgaben/IT-Rat/IT-Rat_node.html
https://www.cio.bund.de/Web/DE/Politische-Aufgaben/IT-Rat/Beschluesse/beschluesse_node.html
CIO Board
Das CIO Board ist das verantwortliche Entscheidungsgremium für alle operativen Fragestellungen der Verwaltungsdigitalisierung des Bundes. Es hat den Auftrag, inhaltliche Themen der Weiterentwicklung der Verwaltungsdigitalisierung aufzugreifen und entsprechende Entscheidungsbedarfe zu identifizieren ("Think Tank"), Priorisierungen unter Beachtung der Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer zu bewerten, die Gesamtarchitektur der Bundesverwaltung zu verantworten und in dieser Funktion die Architekturrichtlinie Bund zu verabschieden. In Ihrem Zuständigkeitsbereich fasst das CIO Board abschließende Beschlüsse.