OZG-Grundlagen

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Onlinezugangsgesetz

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein bundesweites Großprojekt zur Digitalisierung der Verwaltung. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Doch welche Leistungen sind damit gemeint und welcher Digitalisierungsgrad muss erreicht werden, um die Vorgaben des OZG zu erfüllen? Wie werden Onlinedienste nutzerfreundlich entwickelt und welche Anlaufstellen gibt es für Umsetzerinnen und Umsetzer?

Zur erfolgreichen Digitalisierung der Verwaltung bedarf es einer effizienten Arbeitsteilung, modernen Infrastruktur sowie gemeinsamer Standards. Wichtige Grundlagen zur Umsetzung des OZG sind in diesem Bereich zusammengestellt.

Zu Beginn der OZG-Umsetzung wurden die zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen im OZG-Umsetzungskatalog erfasst und 575 Leistungsbündeln zugeordnet, den sogenannten OZG-Leistungen. Dazu gehören Verwaltungsleistungen wie zum Beispiel die Anträge auf BAföG, Elterngeld oder Geburtsurkunden. Die OZG-Leistungen sind in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen eingeteilt sowie 14 übergeordneten Themenfeldern zugeordnet, zum Beispiel "Familie & Kind" oder "Arbeit & Ruhestand".

Das OZG-Reifegradmodell gibt eine Orientierung, welchen Digitalisierungsgrad eine Verwaltungsleistung erreichen muss, um die Vorgaben des OZG zu erfüllen. Es dient Behörden als verlässliche Grundlage für die Bewertung der OZG-Konformität ihrer bestehenden und geplanten Onlinedienste. Diese werden kontinuierlich weiterentwickelt und den Ländern und Kommunen zur Nachnutzung bereitgestellt.

Das übergeordnete Ziel der Verwaltungsdigitalisierung ist es, eine sichere, schnelle und nutzerfreundliche Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern sowie Organisationen und der Verwaltung zu ermöglichen. Im Zuge der Nutzerzentrierung im OZG werden dementsprechend die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer fokussiert. Digitale Verwaltungsangebote sollen barrierefrei und intuitiv gestaltet werden: einfach, klar und verständlich.

Das Föderale Informationsmanagement (FIM) stellt standardisierte Informationen zu Verwaltungsleistungen bereit. Mit klar definierten Vorgaben werden komplizierte Gesetzestexte zu Verwaltungsverfahren in allgemein verständliche Sprache übersetzt, die zugehörigen Verwaltungsprozesse modelliert und standardisierte Datenfelder für Formulare und Informationsaustausch erstellt. Der große Vorteil: Einmal erstellte FIM-Informationen können von allen Behörden nachgenutzt werden – effizient, rechtssicher und aktuell.

Rund 11.000 Kommunen, 16 Bundesländer und der Bund arbeiten gemeinsam daran, dass die Digitalisierung der Verwaltung ein Erfolg wird. Neben dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) koordinieren der IT-Planungsrat, der IT-Rat und die FITKO (Föderale IT-Kooperation) als zentrale Gremien und Akteure die Umsetzung des OZG. Hier finden Sie eine Übersicht der OZG-Akteure sowie hilfreiche OZG-Anlaufstellen

Ein großer Baukasten an agilen Methoden steht allen Beteiligten der OZG-Umsetzung zur Verfügung. Digitalisierungslabore und die Design-Thinking-Methode bieten innovative Instrumente für Umsetzerinnen und Umsetzer von Onlinediensten.

Das im Jahr 2020 beschlossene Corona-Konjunkturprogramm stattete die OZG-Umsetzung mit zusätzlichen Finanzmitteln aus. Durch das hierin enthaltene OZG-Konjunkturprogramm wurde ein neuer Handlungsrahmen ermöglicht, um schneller ein flächendeckendes, digitales Verwaltungsangebot in Deutschland zu schaffen sowie Länder und Kommunen gezielt zu entlasten.

Das OZG-Logo dient der Kenntlichmachung von Inhalten, Produkten und Diensten, die im Rahmen der OZG-Umsetzung entstehen beziehungsweise entstanden sind. Es kann und soll insbesondere dazu verwendet werden, als alleinstehendes oder zusätzliches Logo die im Rahmen des OZG digitalisierten Verwaltungsleistungen kenntlich zu machen.

Im OZG-Quiz können Sie Ihr Wissen testen: Sind Sie auf dem neuesten Stand, was die Digitalisierung der Verwaltung angeht? Dann wissen Sie sicher, was sich hinter dem Once-Only-Prinzip verbirgt oder wofür das Verwaltungsportal des Bundes genutzt werden kann.