Das OZG-Konjunkturprogramm von 2020 bis 2022 im Überblick

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Konjunkturprogramm

Das OZG-Konjunkturprogramm wurde 2020 beschlossen, um schneller ein flächendeckendes digitales Verwaltungsangebot in Deutschland zu erreichen.

Mit dem Corona-Konjunkturprogramm "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken", investierte die Bundesregierung insgesamt 130 Milliarden Euro für unterschiedlichste Maßnahmen zur Bewältigung der ökonomischen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Bundesregierung hat das Programm im Juni 2020 beschlossen. Dabei wurden neben vielen anderen Vorhaben auch drei Milliarden Euro für die beschleunigte Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie weitere 300 Millionen Euro für die Registermodernisierung bereitgestellt (Ziffer 40 und 41).

Konjunkturprogramm als Motor für das OZG Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Rechtliches und Beschlüsse

Der IT-Rat und IT-Planungsrat verständigten sich im September 2020 darauf, wie die zusätzlichen drei Milliarden Euro in die Digitalisierung der Verwaltung Deutschlands investiert werden. Aufsetzend auf den Vorgaben der Ziffer 41 des Konjunkturprogramms wurden richtungsweisende Beschlüsse für die Mittelverwendung gefasst.

In einer Sondersitzung hat der IT-Rat am 1. September 2020 (Beschluss 2020/04) ein Vorgehen mit folgenden Eckpunkten beschlossen:

  • Das föderale Programm wird durch ein gemeinsames Architekturkonzept nach dem Prinzip "Einer für Alle" (EfA) für eine flächendeckende Digitalisierung umgesetzt.
  • Die Länder müssen sich auf diese Ausrichtung verpflichten und konkrete Zusagen über den Bereitstellungszeitpunkt, den Leistungsumfang und die Nachnutzer verbindlich zur Verfügung stellen.
  • Der Bund stellt über die verantwortlichen Ressorts nach einer Prüfung die Mittel aus dem Konjunkturprogramm zur Verfügung, wenn die Länder für den Bund die Umsetzung nach der Regelung des OZG übernehmen.
  • Alternativ können die betroffenen Ressorts auch selbst Verwaltungsleistungen digitalisieren und diese am "freien Markt" ausschreiben.
  • Das BMI steuert die Umsetzung durch die Ressorts mit den Ländern.

Beschlüsse von IT-Rat und IT-Planungsrat Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Der IT-Planungsrat fasste parallel auf einer Sondersitzung am 18. September 2020 (Beschluss 2020/39) parallel mit den Ländern folgenden Beschluss für das föderale Programm:

  • Die OZG-Leistungen werden nach dem Prinzip "Einer für Alle" (EfA) umgesetzt. Dies beschleunigt eine ressourcenschonende, flächendeckende OZG-Umsetzung.
  • Die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen folgt den sechs Prinzipien "Relevanz", "Nutzerfreundlichkeit", "Geschwindigkeit", "Einer für Alle/ Wirtschaftlichkeit", "Innovation und nachhaltige technische Qualität", "Offene Standards und Open Source".
  • Bereits etablierte und leistungsfähige Arbeitsstrukturen werden genutzt. Task Forces klären den rechtlichen und technischen Rahmen.
  • Ergänzend zur finanziellen Unterstützung des Bundes aus dem Konjunkturprogramm stellen die Länder die fachlichen Ressourcen und die notwendigen Kapazitäten der IT-Dienstleister bereit.
  • Die Länder tragen dafür Sorge, dass die Kommunen bei der Umsetzung hinreichend unterstützt werden.

Dachabkommen und Einzelvereinbarungen

Die rechtliche Grundlage für die Konjunkturmittelvergabe vom Bund an die Länder bildete das "Verwaltungsabkommen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes", [Sto1] kurz "Dachabkommen". Das Dachabkommen wurde von allen 16 Bundesländern und dem Bund, stellvertretend durch Staatssekretär und Bundes-CIO Dr. Markus Richter, unterzeichnet. Es ist am 30. Januar 2021 in Kraft getreten.

Auf der Grundlage des Dachabkommens gingen Bund und Länder gemeinsame Verpflichtungen in der digitalen Entwicklung ein und strebten dabei eine kooperative, einheitliche, zukunftsweisende und effiziente Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) an.

Kooperationen zwischen Bund und Länder Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Im Dachabkommen verpflichteten sich die Kooperationspartner – der Bund und die Länder – im Rahmen der OZG-Umsetzung jeweils Kooperationsbeiträge für einzelne Umsetzungsprojekte zu leisten. Um diese Beiträge im Detail zu regeln, schlossen das jeweils federführende Bundesressort und das federführende Land eine oder mehrere Einzelvereinbarungen ab. Diese Einzelvereinbarungen regelten gegenseitige Pflichten für konkrete OZG-Umsetzungsprojekte. Nach der Einigung auf die Umsetzungsprojekte einschließlich Zeitplan und den kalkulierten Mitteln, musste ein Projektantrag eingereicht werden. Auf dessen Basis wurden die Mittel aus dem Konjunkturprogramm bereitgestellt.

Grundprinzipien und Handlungsschwerpunkte

Für das Konjunkturprogramm wurden insgesamt sechs Grundprinzipien beschlossen, denen der Einsatz der Mittel aus dem Konjunkturprogramm folgen sollte. Das übergeordnete Ziel dabei war stets ein positiver Konjunktureffekt.

1. Relevanz

Die Digitalisierung erfolgt anhand der in den Handlungsschwerpunkten festgelegten Priorisierung.

2. Nutzerfreundlichkeit

Es erfolgt die Digitalisierung ganzer "Nutzerreisen" (zusammenhängende Leistungen wie Lebens- und Geschäftslagen), mit Nutzung der Vorteile der Registermodernisierung und nutzerfreundlichen Basisdiensten.

3. Geschwindigkeit

Zeitliche Vorgaben müssen von allen Umsetzungsbeteiligten eingehalten werden.

4. "Einer für Alle"/Wirtschaftlichkeit

Der Mitteleinsatz erfolgt ausschließlich für Lösungen mit übergreifendem Beitrag zur effizienten und nutzerorientierten Umsetzung des OZG und  'Einer für Alle'-Lösungen  sowie Leistungen im Bundesprogramm.

5. Innovation und nachhaltige technische Qualität

Der Einsatz der Mittel erfolgt nur für nachhaltige und zukunftsfähige Lösungen.

6. Offene Standards und Open Source

Offene Standards müssen bei der Realisierung und dem Betrieb der digitalen Angebote genutzt werden. Der Quellcode aus der Realisierung digitaler Angebote der Verwaltung (Eigenentwicklung) wird nach Möglichkeit als Open Source, das heißt in nachnutzbarer Form zur Verfügung gestellt. Bereits bestehende Lizenzmodelle bleiben davon unberührt.

Auf dem Bild sind die sechs Grundprinzipien aufgelistet. Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) Grafik - Die sechs Grundprinzipien in der Übersicht

Das Konjunkturprogramm definierte außerdem zwei wesentliche Handlungsschwerpunkte:

  1. Auffindbarkeit von digitalen Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, vor allem über das zentrale Bundesportal und die Portale der Länder
  2. Weiterentwicklung der heterogenen föderalen IT-Landschaft zu einem leistungsstarken Plattformsystem der digitalen Verwaltung.

Finanzen und Bilanz

Die Konjunkturmittel in Höhe von 3 Milliarden Euro sollten zu circa 50 Prozent in das Digitalisierungsprogramm Föderal, zu circa 20 Prozent in das Digitalisierungsprogramm Bund und zu circa 30 Prozent in die digitale Infrastruktur fließen.

Die Konjunkturmittel für die beschleunigte Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) fließen zu circa 50% in das Digitalisierungsprogramm Föderal, zu 20% in das Digitalisierungsprogramm Bund und zu 30% in die digitale Infrastruktur. Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Die Konjunkturmittel standen bis Ende 2022 zur Verfügung. Mit der Bereitstellung der zusätzlichen Finanzmittel ermöglichte das Konjunkturpaket einen neuen Handlungsrahmen, um schneller die Basis für ein flächendeckendes digitales Verwaltungsangebot in Deutschland zu schaffen, Länder und Kommunen gezielt zu entlasten und konjunkturelle Anreize zu setzen. Damit verbunden stand der Anspruch, im Zuge der OZG-Umsetzung ein bundesweites digitales Angebot nach dem Prinzip "Einer für Alle" (EfA) zu schaffen.

Rückblickend stellten die Konjunkturmittel in den vergangenen Jahren eine wichtige Anschubfinanzierung für viele Digitalisierungsvorhaben dar. Dazu zählen die Umsetzung des neuen Basisregisters, der Relaunch für das OID-Register für das Gesundheitswesen und das Pilotprojekt zum Ummelden einer Wohnung innerhalb Hamburgs. Zu den diversen Verwaltungsleistungen, die mit Hilfe der Konjunkturpaket-Finanzierung digitalisiert und pilotiert beziehungsweise bundesweit ausgerollt wurden, zählen beispielsweise die Mutterschutzmeldung, die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, der Antrag auf Datenauskunft, die Beantragung von BAföG, die Antragstellung auf Integrationskurse, der digitale Einbürgerungsantrag, der Unterhaltsvorschuss und der Antrag auf EU-Daueraufenthaltsbescheinigung.

Insgesamt haben Bund und Länder von 2020 bis 2022 auf rund 40 Prozent der Mittel zugegriffen. Dabei fielen 356 Millionen Euro auf das Digitalisierungsprogramm Bund, 715 Millionen Euro auf das Digitalisierungsprogramm Föderal und 217 Millionen Euro auf die digitale Infrastruktur.

Neben der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen gelang es, das EfA-Prinzip als eine neue Arbeitsweise der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu etablieren und damit einen weitreichenden Kulturwandel in der öffentlichen Verwaltung anzuschieben. Auch das Prinzip der Nutzerorientierung hat sich als oberstes Prinzip fest verankert, denn der Prozess der Digitalisierung kann nur erfolgreich sein, wenn er eine wirkliche Verbesserung für alle Nutzerinnen und Nutzer mit sich bringt. Auf dem Erreichten wird nun weiter aufgebaut, um die Digitalisierung und den Wandel der öffentlichen Verwaltung weiter voranzubringen.