Die Zentrale Statistik-Komponente (ZSK)
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Der IT-Planungsrat (IT-PLR) stellte in seiner 41. Sitzung am 4. Juli 2023 fest, "dass die Häufigkeit der Nutzung elektronischer Verwaltungsleistungen neben ihrer Verfügbarkeit eine notwendige Information für die Bewertung der Nutzungsfreundlichkeit elektronischer Verwaltungsleistungen ist."
Für die Erfassung entsprechender Daten entwickelte der Bund die Zentrale Statistik-Komponente (ZSK), die nach einer Pilotierung in der ersten Jahreshälfte 2023 nun als zentrale Plattform bereitsteht.
Was ist die ZSK?
Die ZSK aggregiert nicht-personenbezogenen Nutzungsdaten von Onlineservices und stellt diese dar. Als zentraler Indikator zieht sie die monatliche, regional differenzierte Transaktionszahl eines Onlineservices heran. Als Transaktionen zählen die initiale Antragstellung, Anzeige oder Meldung Nutzender gegenüber einer Behörde. Die Plattform bietet mehrere Möglichkeiten der Datenübermittlung, um die Bereitstellung der Nutzungsdaten für die Betreiber von Onlineservices so einfach wie möglich zu gestalten.
IT-Planungsrat bittet um Anbindung an die ZSK
Der IT-PLR bat am 4. Juli 2023 erstmals Bund und Länder, die Nutzungsdaten für alle Typ-1- und Typ-2/3-Leistungen für die ZSK bereitzustellen. In seiner 42. Sitzung vom 3. November 2023 bekräftigte der IT-Planungsrat seine Bitte um die Bereitstellung der Nutzungsdaten.
Zudem lädt der IT-PLR Länder und Kommunen ein, im Interesse des anzustrebenden Gesamtbildes der Nutzung elektronischer Verwaltungsleistungen in Deutschland die Nutzungsdaten für alle Typ-4- und Typ-5-Leistungen bereitzustellen.
ZSK-Webseite
Die ZSK-Webseite informiert ausführlich und Schritt-für-Schritt über die Anbindung von Onlineservices an die ZSK. Interessierte können sich zudem mit aktuellen Neuigkeiten auf dem Laufenden zur Komponente halten.
Ein Infopaket auf dem Internetauftritt hält eine kurze Vorstellung, einen Nutzungsleitfaden, eine Schnittstellendokumentation, ein Registrierungsformular sowie häufige Fragen und Antworten bereit. Mit dem Registrierungsformular können Verantwortliche von Onlineservices die Anbindung an die ZSK beantragen.