DIN SPEC 66336: Überprüfbare Qualitätsanforderungen für Onlinedienste und -portale
Artikel Onlinezugangsgesetz
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland hat mit der Verabschiedung der DIN SPEC 66336 am 30. Januar 2025 einen wichtigen Fortschritt erzielt. Erstmals werden überprüfbare Qualitätsanforderungen für Onlineservices und -portale der öffentlichen Verwaltung definiert. Ziel ist es, Verwaltungsservices benutzerfreundlicher, sicherer und effizienter zu gestalten.
Mit dem OZG-Änderungsgesetz wurde das BMI verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren unter anderem verbindliche Vorgaben zu Qualitätsanforderungen per Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem IT-Planungsrat zu erlassen (§ 6 Abs. 1 OZG). Basis dieser Standardverordnung wird die am 30. Januar 2025 beschlossene DIN SPEC 66336 „Qualitätsanforderungen für Onlineservices und -portale der öffentlichen Verwaltung (Servicestandard)“. Sie definiert überprüfbare, verbindliche Qualitätsanforderungen mit dem Ziel, die Qualität der öffentlichen Onlineangebote zukünftig weiter zu steigern und auf ein einheitlich hohes Niveau zu heben.
Was ist die DIN SPEC 66336?
Die DIN SPEC 66336 definiert Anforderungen an nutzendenfreundliche digitale Verwaltungsdienste. Damit soll das bisherige heterogene Qualitätsniveau digitaler Services auf ein einheitlich hohes Niveau gehoben werden. In 13 Kapiteln werden Anforderungen von der Nutzendenanalyse bis hin zur Evaluation und Weiterentwicklung digitaler Dienste definiert. So erhalten öffentliche Verwaltungen und ihre Dienstleistenden ein praktisches Werkzeug, das die Entwicklung und Umsetzung von intuitiv und einfach nutzbaren Digitalisierungsprojekten erleichtert. Sie bietet damit Auftraggebenden und Umsetzenden klare Orientierung und erleichtert die Qualitätssicherung.
An wen richtet sich die DIN SPEC 66336?
Die DIN SPEC 66336 bietet Orientierung und Anforderungen für verschiedene Zielgruppen, die an der Digitalisierung der Verwaltung beteiligt sind:
- Beschäftigte in der Verwaltung, die Digitalisierungsprojekte steuern und Ausschreibungen gestalten,
- Entwickelnde und IT-Dienstleistende, die digitale Lösungen technisch umsetzen,
- Auditierende, die die Einhaltung der Qualitätsanforderungen überprüfen.
Wie wurde die DIN SPEC entwickelt?
Die DIN SPEC 66336 wurde in einem 3-monatigen, nutzerzentrierten und effizienten Prozess von einem breiten Konsortium, bestehend aus 54 Fachleuten von über 40 Organisationen unter Leitung des BMI und des DIN entwickelt. Am Prozess beteiligt waren alle Verwaltungsebenen – von den Kommunen über die Länder bis hin zum Bund – sowie Fachleute aus Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft. Dadurch wurde sichergestellt, dass das Ergebnis sowohl praxisnah als auch vielseitig fundiert ist.
Inhalte der DIN SPEC 66336
Die DIN SPEC 66336 basiert auf dem OZG-Servicestandard aus dem Jahr 2020, der Qualitätsprinzipien für digitale Verwaltungsleistungen definiert. Seit dem Sommer 2024 wurde dieser vom BMI und dem DigitalService zu einem „Servicestandard 2.0“ weiterentwickelt. Der Entwurf des „Servicestandard 2.0“, welcher sich inhaltlich an den „Underlying Principles“ des European Interoperability Frameworks orientiert, wurde als Grundlage in das DIN-Verfahren eingebracht.
Die DIN SPEC umfasst 13 Kapitel mit Muss-, Soll- und Kann-Anforderungen. Die Themen reichen von der Nutzendenanalyse über den Einsatz offener Standards bis hin zur Evaluation und Weiterentwicklung der Onlinedienste. Die Datei ist über den DINMedia-Webshop unter der Creative-Commons-Lizenz CC-BY 4.0 kostenlos abrufbar.
„Mit der DIN SPEC entlasten wir die Verwaltung durch klare Vorgaben und bessere Orientierung”, erklärt Ralf Käck, Referent für Standardisierung im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und Konsortialleiter des DIN-Prozesses, „zudem heben wir das Onlineangebot für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen auf ein einheitlich hohes Qualitätsniveau.”
Ralf Käck Referent für Standardisierung im BMI: „Mit der DIN SPEC entlasten wir die Verwaltung durch klare Vorgaben und bessere Orientierung”, erklärt Ralf Käck, Referent für Standardisierung im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und Konsortialleiter des DIN-Prozesses, „zudem heben wir das Onlineangebot für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen auf ein einheitlich hohes Qualitätsniveau.“