Prinzip 14: Wiederverwendung und Nachnutzung

Die Wiederverwendung von vorhandenen digitalen Angeboten oder ihren Bestandteilen wird geprüft, bevor eine neue Komponente geplant und realisiert wird.

Warum ist es wichtig

Die Nutzung bestehender Lösungen hat mehrere Vorteile. Sind nur geringfügige Anpassungen oder keine notwendig, ist die Lösung schneller im Einsatz. Zudem sind die Kosten oft niedriger im Vergleich zu einer Neuentwicklung. Und es bietet sich die Möglichkeit, von fachlichen Synergien mit anderen Organisationen (der öffentlichen Verwaltung) zu profitieren.

Wie Sie das Prinzip umsetzen

Prüfen Sie die Wiederverwendung von vorhandenen digitalen Angeboten oder ihren Bestandteilen vor der Planung und Entwicklung neuer Komponenten. Dafür bieten sich der Software-Katalog auf Open CoDE, der FIT-Store der Förderalen IT-Kooperation (FITKO) der Marktplatz für Einer für Alle-Leistungen (EfA) auf govdigital.de sowie auf EU-Ebene die Joinup-Plattform an.

1. Vorhandene Lösungen für alle Software-Komponenten recherchieren

  • Recherchieren Sie für alle Software-Komponenten, ob vorhandene Lösungen existieren.
  • Achten Sie darauf, dass die Lizenzen der nachgenutzten Software und Ihre eigene Lizenzierung zueinander kompatibel sind.

2. Die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes vorhandener Lösungen bewerten

  • Beachten Sie bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit nicht nur einmalige Kosten während der Realisierungsphase, sondern auch laufende Kosten und Aufwände während der Wartung und Pflege (üblich sind vier Jahre).
  • Beziehen Sie in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit auch das Vermeiden von Risiken mit ein. Etwas höhere Kosten können dadurch gerechtfertigt sein, dass Risiken wirtschaftlicher Schäden vermieden oder reduziert werden.
  • Beachten Sie, ob die nachzunutzende Software einer dauerhaften und verlässlichen Pflege unterliegt (z. B. Schließen von Sicherheitslücken, Aktualisieren von Bibliotheken, Unterstützung aktueller Betriebssysteme und Browser) oder ob diese Aufwände selbst geleistet werden müssen.

Weiterführende Ressourcen:

Katalog frei nutzbarer Software für die öffentliche Verwaltung auf Open CoDE

FIT-Store der Förderalen IT-Kooperation (FITKO)

Marktplatz für EfA-Leistungen von govdigital

Liste frei nutzbarer Software-Lösungen auf Joinup (EU-Plattform für Interoperabilitätslösungen)

Wirtschaftlichkeitsbetrachter-Kalkulator (WiBe) des CIO des Bundes

Prinzipien des Servicestandards

  1. Erhebung und Bewertung von Nutzeranforderungen
  2. Einfache und intuitive Nutzung
  3. Barrierefreiheit, Bürgernähe und Genderneutralität
  4. Once-Only-Prinzip
  5. Datenschutz
  6. Förderung digitaler Nutzung
  7. Rechtliche Änderungsbedarfe
  8. Agiles Vorgehen
  9. Integration Portalverbund
  10. Ebenenübergreifende Zusammenarbeit
  11. Entwicklungsgemeinschaften
  12. Offene Standards
  13. Open Source
  14. Wiederverwendung und Nachnutzung
  15. IT-Sicherheit und Support
  16. Interoperabilität
  17. Technologische Evaluation
  18. Evaluation der Nutzerzufriedenheit
  19. Nutzerzentrierte Weiterentwicklung

Bei Fragen oder Feedback zum Servicestandard wenden Sie sich gerne an: ozg@bmi.bund.de