Prinzip 3: Barrierefreiheit, Bürgernähe und Genderneutralität
Digitale Angebote sind barrierefrei konzipiert und gestaltet. Sie verwenden weitestgehend einfache, bürgernahe sowie genderneutrale Sprache.
Warum ist es wichtig
Barrierefreiheit ist – wie im analogen Raum – auch im digitalen Raum notwendig, um eine reibungslose Nutzung der Onlinedienste für alle zu ermöglichen. Verschiedene Bedürfnisse unterschiedlicher Generationen, Hintergründe und Einschränkungen müssen deshalb berücksichtigt werden.
Wie Sie das Prinzip umsetzen
Gestalten Sie Ihren Onlinedienst inklusiv durch einfache, bürgernahe und genderneutrale Sprache. Stellen Sie sicher, dass Ihr Onlinedienst die Vorgaben durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) oder der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) einhält. Prüfen Sie mithilfe von Tests die Einhaltung der Richtlinien zur Barrierefreiheit.
1. Einfache, bürgernahe und genderneutrale Sprache verwenden
- Verwenden Sie bürgernahe und einfache Sprache. Reduzieren Sie zum Beispiel die Anzahl an Fachbegriffen und verschachtelten Sätzen. Kürzen Sie lange Texte nach Möglichkeit.
- Prüfen Sie Ihr digitales Angebot auf bürgernahe Sprache mit der Zielgruppe.
- Verwenden Sie genderneutrale Sprache.
- Anrede oder Geschlecht sollten nicht in Anträgen abgefragt werden, wenn es keinen fachlichen Grund für die Erfassung des Geschlechtes gibt.
- Wenn Anrede oder Geschlecht abgefragt werden müssen, bieten Sie auch die Optionen "divers" und "keine Angabe".
2. Barrierefreiheit im gesamten Onlinedienst berücksichtigen
- Stellen Sie Erläuterungen in Leichter Sprache und Gebärdensprache auf der Startseite Ihres digitalen Angebots zur Verfügung.
- Machen Sie herunterladbare PDF-Dokumente barrierefrei verfügbar, sodass die Inhalte beispielsweise durch einen Screenreader erfasst werden können.
- Ermöglichen Sie Hinweise und Rückmeldungen zur Barrierefreiheit, etwa über ein Feedbackformular.
- Stellen Sie in Ihrem digitalen Angebot eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereit, die eine Beschwerde und Schlichtungsstelle benennt.
3. Testen der Barrierefreiheit mit geeigneten Tests
- Berücksichtigen Sie die Barrierefreiheit Ihres digitalen Angebots schon während der Entwicklung.
- Setzen Sie hierzu beispielsweise Schnelltests und Selbstbewertungen ein.
- Gewährleisten Sie die Barrierefreiheit durch einen unabhängigen, ausführlichen Test gemäß BITV 2.0.
Weiterführende Ressourcen
Zu einfacher und genderneutraler Sprache:
Einfache vs. leichte Sprache auf inklusion-kultur.de
Erläuterungen zu Leichter Sprache und Gebärdensprache bei BIK-fuer-alle.de
Anforderung an Erklärung zu Barrierefreiheit der BITV auf bitvtest.de
Mustererklärung zur Barrierefreiheit der EU
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf w3.org (englisch)
Web AccessiblityI-Schnelltest der W3-Association auf w3.org (englisch)
Wörterbuch Genderneutrale Sprache bei geschickt-gendern.de
Prinzipien des Servicestandards
- Erhebung und Bewertung von Nutzeranforderungen
- Einfache und intuitive Nutzung
- Barrierefreiheit, Bürgernähe und Genderneutralität
- Once-Only-Prinzip
- Datenschutz
- Förderung digitaler Nutzung
- Rechtliche Änderungsbedarfe
- Agiles Vorgehen
- Integration Portalverbund
- Ebenenübergreifende Zusammenarbeit
- Entwicklungsgemeinschaften
- Offene Standards
- Open Source
- Wiederverwendung und Nachnutzung
- IT-Sicherheit und Support
- Interoperabilität
- Technologische Evaluation
- Evaluation der Nutzerzufriedenheit
- Nutzerzentrierte Weiterentwicklung
Bei Fragen oder Feedback zum Servicestandard wenden Sie sich gerne an: ozg@bmi.bund.de