Prinzip 8: Agiles Vorgehen

Die digitalen Angebote der Verwaltung werden agil, iterativ und mit nutzerzentrierten Methoden geplant, entworfen, realisiert und kontinuierlich weiterentwickelt, um langfristig innovativ und nutzerfreundlich zu bleiben.

Warum ist es wichtig

Ein agiles und iteratives Vorgehen richtet die Produktentwicklung an neuen Erkenntnisgewinnen aus und ermöglicht eine leichtgewichtige Anpassung des Umsetzungsplans und. Dieses Vorgehen schafft Flexibilität in der Entwicklung und senkt das Risiko für Fehlentwicklungen und die damit verbundenen Kosten.

Wie Sie das Prinzip umsetzen

1. Einen agilen Entwicklungsansatz wählen

  • Entscheiden Sie sich für Scrum, Kanban oder einen vergleichbaren agilen Entwicklungsansatz.
  • Binden Sie die Verwaltung partizipativ in die agilen Artefakte wie Sprint Planning und Retrospektiven ein, um Transparenz zu und die enge Zusammenarbeit zu fördern.

2. Den Onlinedienst schrittweise planen und realisieren

  • Bestimmen Sie auf Basis der Erkenntnisse aus der Nutzerforschung, was das Zielbild der Lösung ist (“Vision”) und welcher Funktionsumfang bereits die wesentlichen Bedürfnisse der Nutzenden abdeckt (“Minimum Viable Product”).
  • Leiten Sie aus dem Weg vom Minimum Viable Product zur Vision die dazwischenliegenden Schritte (“Versionen”) ab.
  • Verbessern Sie die einzelnen Versionen des Onlinediensts datengetrieben bis die gewünschte Wirkung erzielt ist bevor sie weitere Funktionalitäten hinzufügen.


3. Umsetzungsplan kontinuierlich bewerten und anpassen

  • Passen Sie die Reihenfolge der umzusetzenden Funktionalitäten an, wenn es während des Entwicklungsprozess neue Erkenntnisse oder Hindernisse gibt

Weiterführende Ressourcen

Methodensammlung und Anleitungen im Handbuch Öffentliches Gestalten vom City Lab Berlin

Übersicht zu agilen Arbeitsweisen auf personio.de

Erklärung des Minimum Viable Product-Konzepts auf wikipedia.de

Prinzipien des Servicestandards

  1. Erhebung und Bewertung von Nutzeranforderungen
  2. Einfache und intuitive Nutzung
  3. Barrierefreiheit, Bürgernähe und Genderneutralität
  4. Once-Only-Prinzip
  5. Datenschutz
  6. Förderung digitaler Nutzung
  7. Rechtliche Änderungsbedarfe
  8. Agiles Vorgehen
  9. Integration Portalverbund
  10. Ebenenübergreifende Zusammenarbeit
  11. Entwicklungsgemeinschaften
  12. Offene Standards
  13. Open Source
  14. Wiederverwendung und Nachnutzung
  15. IT-Sicherheit und Support
  16. Interoperabilität
  17. Technologische Evaluation
  18. Evaluation der Nutzerzufriedenheit
  19. Nutzerzentrierte Weiterentwicklung

Bei Fragen oder Feedback zum Servicestandard wenden Sie sich gerne an: ozg@bmi.bund.de