Datenschutzcockpit
Artikel Registermodernisierung
Das bundesweite Datenschutzcockpit schafft mehr Transparenz und Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger beim behördlichen Datenaustausch. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist die verantwortliche öffentliche Stelle für die Errichtung und den Betrieb des Datenschutzcockpits und arbeitet hierbei eng mit der Freien Hansestadt Bremen (FHB) zusammen, die das Datenschutzcockpit in einem Projekt im Auftrag des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) entwickelt hat.
Das Datenschutzcockpit-Projekt wird seit 2021 von der Abteilung 4 "Zentrales IT-Management, Digitalisierung öffentlicher Dienste" beim Senator für Finanzen der Stadt Bremen, im Auftrag des BMI federführend umgesetzt. Mit der im Februar 2023 getroffenen Verwaltungsvereinbarung beauftragt das BVA, stellvertretend für das BMI, weiterhin Bremen mit der Umsetzung des Datenschutzcockpits.
Gemäß dem Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) soll das Datenschutzcockpit zusammen mit der Einführung der Identifikationsnummer in die Register realisiert werden. Mit seiner Hilfe können Bürgerinnen und Bürger selbstständig überprüfen, welche Daten wann und aus welchem Grund zwischen öffentlichen Stellen unter Verwendung der persönlichen Identifikationsnummer innerhalb der letzten zwei Jahre ausgetauscht wurden. Dies ist bequem mit jedem gängigen Internetbrowser von zu Hause aus möglich.
Die Freie Hansestadt Bremen ist damit ein wichtiger Wegbereiter für das Ende August 2023 in Kraft getretene Identifikationsnummerngesetz (IDNrG). Das Datenschutzcockpit bildet künftig die Brücke zwischen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) und der Registermodernisierung (RegMo) - zum Nutzen für Zivilgesellschaft und Verwaltung.
Hintergründe und Fakten
Technisch gesehen ist das Datenschutzcockpit eine IT-Komponente des Portalverbundes, die eine Verknüpfung von Verwaltungsportalen aus Bund, Ländern und Kommunen darstellt.
Das Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) bildet die rechtliche Grundlage des Projektes und sieht drei Projektausbaustufen vor:
Die erste Ausbaustufe einer lokal begrenzten Pilotierung wurde 2022 abgeschlossen und beinhaltete, dass die im Datenschutzcockpit hinterlegten Protokoll- und Inhaltsdaten der Datenübermittlungen unter Verwendung der Identifikationsnummer zur Anzeige gebracht werden können. Dabei wurden primär Nutzertests durchgeführt und erste Komponenten als Teil der technischen Lösung für das Datenschutzcockpit national bereitgestellt.
Für die zweite Ausbaustufe ist die Anzeige von Bestandsdaten im Datenschutzcockpit vorgesehen. Der Umsetzungsbeginn ist für das Jahr 2024 geplant. Der unter anderem hierfür erforderliche XÖV-Standard XDatenschutzcockpit wird durch die Koordinierungsstelle für IT Standards entwickelt, die ebenfalls beim Senator für Finanzen der Stadt Bremen angesiedelt ist. Er wird in Version 1.0.1 seit dem 23. Januar 2024 bereitgestellt und ist im XRepository veröffentlicht. Die Einbindung des Datenschutzcockpits in die BundID, das Nutzerkonto des Bundes, ist vorgesehen.
Die dritte Ausbaustufe sieht perspektivisch die Etablierung von. Steuerungswerkzeugen vor. Bürgerinnen und Bürger sollen dabei unter anderem die Möglichkeit erhalten, direkt Kontakt mit den jeweils zuständigen Behörden über das Datenschutzcockpit aufzunehmen. Weitere Werkzeuge und Funktionen werden regelmäßig bewertet und auf ihre Umsetzung hin geprüft.
Die Umsetzung der Steuerungsfunktionen setzt aus technischer Perspektive den Abschluss der Ausbaustufen eins und zwei voraus.
Anschluss des Datenschutzcockpits
Im Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) sind insgesamt 50 Register des Bundes und der Länder identifiziert, in denen die persönliche Identifikationsnummer als zusätzliches Ordnungsmerkmal verpflichtend eingespeichert wird. Diese sind in Anlage zu § 1 IDNrG aufgelistet, welche durch anklicken auf den Link in der Infobox aufgerufen werden kann.
Diese Register dürfen die Identifikationsnummer beim Abruf und der Übermittlung von Daten jedoch nur verwenden, wenn sie an das Datenschutzcockpit angeschlossen sind. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Nutzung einer persönlichen Identifikationsnummer zur Zuordnung von personenbezogenen Daten einen besonderen Schutz erfordert. Aus diesem Grund enthält das Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) unter anderem mit der Verpflichtung zur Einrichtung des Datenschutzcockpits besondere Sicherungsmechanismen, die der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur informationellen Selbstbestimmung gerecht werden. Dem im Rahmen der Digitalisierung und Registermodernisierung notwendiger Weise verstärkten automatisierten Austausch von personenbezogenen Daten steht somit ein Transparenztool für die Bürgerinnen und Bürger entgegen.
Um sich an das Datenschutzcockpit anschließen zu können, müssen die Register ihre Daten aufbereiten und anzeigefähig machen. Insbesondere müssen sie Protokoll-, Inhalts- und später voraussichtlich auch Bestandsdaten über die definierte Schnittstelle bereitstellen und bei der Inhaltsübermittlung gemäß des Standards XDatenschutzcockpit mitwirken.