Identitätsdatenabruf (IDA)

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Registermodernisierung

Durch das Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) wird zur eindeutigen Identifizierung natürlicher Personen eine Identifikationsnummer (IDNr) eingeführt. Die registerführenden Stellen speichern und ersetzen die sogenannten Basisdaten im eigenen Register durch die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorgehaltenen Daten. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) stellt hierfür das Verfahren für den Identitätsdatenabruf (IDA) bereit.

Moderne Register sind die Grundlage dafür, Verwaltungsleistungen für antragstellende Personen digital anzubieten und Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten. Um behördenübergreifende Verwaltungsleitungen anbieten zu können, ist im ersten Schritt die eindeutige Identifikation der Antragstelleden in den jeweiligen Registern notwendig.

Das 2021 beschlossene Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) sieht des­halb die Einführung einer übergreifenden Identifikationsnummer in insgesamt 50 für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) relevanten Registern vor. Um dieser Aufgabe nachzukommen, stellt das Bundesverwaltungsamt das Identitätsdatenabrufverfahren zur Verfügung.

Die Anbindung an das Identitätsdatenabrufverfahren ist für registerführende Stellen eng mit dem Anschluss an das Datenschutzcockpit verbunden.  Diese dürfen die Identifikationsnummer in ihren Datenübermittlungen nur verwenden, wenn sie an das Datenschutzcockpit angeschlossen sind.

Das Datenschutzcockpit schafft beim behördlichen Datenaustausch Transparenz und Sicherheit, indem es den Bürgerinnen und Bürgern Einsicht in die Verwendung ihrer Daten durch öffentliche Stellen ermöglicht. Bürgerinnen und Bürger können hier einsehen, wann, warum und welche ihrer Daten zwischen öffentlichen Stellen unter Verwendung der Identifikationsnummer ausgetauscht werden.

Um dies zu ermöglichen, werden im Datenschutzcockpit alle Datenübermittlungen unter Nutzung der Identifikationsnummer protokolliert und diese Protokolldaten für zwei Jahre gespeichert.

Die nachstehende Abbildung soll einen Überblick über die sich aus dem Identifikationsnummerngesetz ergebenden Prozesse des Abrufs der Identifikationsnummer und der übrigen Basisdaten beim Bundeszentralamt für Steuern über das Identitätsdatenabrufverfahren des Bundesverwaltungsamts geben.

Automatisierter Abruf der Identifikationsnummer und der übrigen Basisdaten

Das Schaubild stellt den im Artikel beschriebenen Prozess dar Das Schaubild stellt den im Artikel beschriebenen Prozess dar (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Bundesverwaltungsamt

Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt weiterhin die Identifikationsnummer und speichert diese zusammen mit weiteren (Basis-)Daten einer Person. Die dazugehörigen Meldedaten erhält es dabei von den jeweils örtlich zuständigen Meldebehörden in der Bundesrepublik Deutschland. Das Identitätsdatenabrufverfahren des Bundesverwaltungsamts greift auf den Datenbestand im Bundeszentralamt für Steuern zu und übermittelt die Identifikationsnummer sowie die erforderlichen Basisdaten in automatisierten Verfahren an abrufberechtigte Stellen. Der rechtlich zulässige Rahmen wird dabei eingehalten. Das Bundesverwaltungsamt verfügt insoweit über keinen eigenen Datenbestand.

Die Voraussetzungen für die Anbindung an das Identitätsdatenabrufverfahren sind:

  • Anbindung über die Schnittstellen REST (Representational State Transfer) oder OSCI/XTA2 (Online Services Computer Interface/ XÖV Transport Adapter 2),
  • Kommunikation über die Netze des Bundes (NdB) bzw. das Verbindungsnetz (VN),
  • Nutzung des textbasierten Datenformats XML in der öffentlichen Verwaltung (XÖV-Standard XBasisdaten) für den elektronischen Datenaustausch.

Weitere Informationen:

Registerführende Stellen können sich bei Fragen zur Einspielung der Identifikationsnummer gerne an das Bundesverwaltungsamt wenden: Registermodernisierung@bva.bund.de