Digitalcheck für Gesetze

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Transformation

Der Digitalcheck unterstützt bei der Erarbeitung von digitaltauglichen Regelungsvorhaben für eine einfache und nutzerorientierte digitale Umsetzung.

Fast alles, was wir heutzutage in der Verwaltung tun, hat einen Daten- oder Digitalbezug. Regelungsvorhaben sind daher die zentrale Voraussetzung für digitale Leistungen und Prozesse und schaffen die Grundlage für einen digitalen Staat.

Der Digitalcheck unterstützt Legistinnen und Legisten seit 2023 dabei, die Kernprinzipien der Digitalisierung in Ihre Arbeit an Regelungsvorhaben zu integrieren.


Was ist der Digitalcheck?

Der Digitalcheck bietet eine methodische Prozessbegleitung sowie fachliche Hinweise und Methoden-Anleitungen. Mit den fünf Prinzipien für digitaltaugliche Gesetzgebung formuliert der Digitalcheck die inhaltlichen Anforderungen für eine erfolgreiche digitale Umsetzung von Regelungsvorhaben.

Der Digitalcheck wird für alle neuen Regelungsvorhaben (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) angewandt und unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) kontinuierlich weiterentwickelt.

Am 30. August 2023 hat das Bundeskabinett die vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vorgelegten Eckpunkte zum Digitalcheck beschlossen. Damit unterstreicht die Bundesregierung, wie relevant eine digitaltaugliche Gesetzgebung ist.


Wie erarbeite ich als Legistin oder Legist digitaltaugliche Regelungsvorhaben?

Weil die Digitaltauglichkeit neuer Regelungsvorhaben bereits von Beginn an mitgedacht werden muss, liegt der Fokus des Digitalcheck auf dem frühen Erarbeitungsprozess. Setzen Sie daher mit dem Digitalcheck so früh wie möglich an – idealerweise schon dann, wenn Sie mit der Arbeit an einem neuen Regelungsvorhaben beginnen.

Der Digitalcheck folgt einem zweistufigen Prozess und basiert auf den fünf Prinzipien für digitaltaugliche Gesetzgebung, die die wesentlichen inhaltlichen Anforderungen auf den Punkt bringen. Hinzu kommen methodische Hilfestellungen, beispielsweise zur Visualisierung einer Regelungsidee.

Neu: Im Rahmen der Verordnung für ein interoperables Europa werden ab Januar 2025 Interoperabilitätsbewertungen für digitale öffentliche Dienste verpflichtend. Da Interoperabilität und Digitaltauglichkeit eng miteinander verknüpft sind, folgt Deutschland der EU-Empfehlung, den Digitalcheck für Gesetze diesbezüglich zu erweitern.

Der um Interoperabilität erweiterte Prozess führt Sie weiterhin Schritt für Schritt und praxisnah durch alle Phasen Ihrer Regelungsarbeit.

Der Prozess beginnt mit der geführten Vorprüfung auf Digitalbezug und Anforderungen an Interoperabilität. Daraus ergeben sich unterschiedliche folgende Prozessschritte. Der Prozess beginnt mit der geführten Vorprüfung auf Digitalbezug und Anforderungen an Interoperabilität. Daraus ergeben sich unterschiedliche folgende Prozessschritte. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMI Der Prozess beginnt mit der geführten Vorprüfung auf Digitalbezug und Anforderungen an Interoperabilität. Daraus ergeben sich unterschiedliche folgende Prozessschritte.

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) prüft auf Grundlage seines erweiterten Mandats (§ 4 (3) NKRG) inwieweit für Ihr Regelungsvorhaben die Möglichkeiten der digitalen Ausführung geprüft wurden und veröffentlicht das Prüfergebnis im Rahmen seiner Stellungnahme.

Hilfreiche PDF-Dokumente für das Erarbeiten von digitaltauglichen Regelungsvorhaben

Digitalcheck Vorprüfung (PDF)

Nutzen Sie ab sofort die Online-Vorprüfung. Im Vergleich zur PDF-Variante beinhaltet sie eine zusätzliche Frage zu Interoperabilität und ist einfacher in der Anwendung. Die PDF-Variante der Vorprüfung wird nach dem 30. April 2025 nicht mehr angeboten.

Begleitende Dokumentation für den Prozess des Erarbeitens

Hilfestellungen für den Prozess des Erarbeitens

Die fünf Prinzipien für digitaltaugliche Gesetze

Die Dateien sind barrierefrei ⁄ barrierearm. Wir empfehlen, die PDF-Dateien im Adobe Acrobat Reader zu öffnen und zu bearbeiten.

Support-Angebote für Legistinnen und Legisten

Digitalcheck Support

Wenn Sie konkrete Fragen haben oder Hilfe im Rahmen eines Regelungsvorhabens benötigen, wenden Sie sich vertraulich an das Digitalcheck Team: digitalcheck@digitalservice.bund.de bzw. Tel. +49 151 40767839.

Digitalcheck Newsletter

Mehrmals im Jahr erscheint der Digitalcheck Newsletter mit aktuellen Updates. Melden Sie sich gerne an unter digitalcheck@digitalservice.bund.de. Bisher versandte Newlsetter finden Sie im Archiv.

Iterative und ressortübergreifende Weiterentwicklung des Digitalcheck

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) entwickelt gemeinsam mit dem DigitalService des Bundes den den Digitalcheck inhaltlich, methodisch und strukturell weiter. Grundlage hierfür sind die Erfahrungen von Legistinnen und Legisten und des NKR mit der praktischen Umsetzung.

Entscheidend ist dabei auch das ressortübergreifende Vorgehen, in das neben dem BMI, dem NKR und dem DigitalService eine eigens gebildete interministerielle Arbeitsgruppe aus derzeit sechs anderen Ressorts eingebunden ist.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dem Internetauftritt des DigitalService im Blogbeitrag zur iterativen Weiterentwicklung des Digitalcheck.

Benötigen Sie Hilfe? Schreiben Sie eine E-Mail an digitalcheck@digitalservice.bund.de
Oder rufen Sie uns an unter +49 151 40767839☎

Verwandte Themen

Mehr zum Thema